Handlungsempfehlungen
Aus diesen Überlegungen ergeben sich für die Ebenen Arbeit, Wirtschaft und Bildung vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für die Politik von heute.
1. Auf neue Arbeitsformen vorbereitet sein
Die meisten Erwerbstätigen arbeiten in der Schweiz nach wie vor in einem Angestelltenverhältnis .
Eindeutig zugenommen hat in der Schweiz die Zahl der Arbeitnehmenden mit mehreren Arbeitsverhältnissen. Laut einer Studie arbeiten in der Schweiz bereits heute ca. 25 % aller Berufstätigen in irgendeiner Form als Freelancer.
Neue Arbeitsformen wie Crowd- oder Clickworking haben sich noch nicht etabliert: Der Bundesrat schätzt den prozentualen Anteil der Personen, die bereits heute über eine Vermittlungs-Plattform arbeiten, als marginal ein.
In Grossbritannien hingegen gehen Schätzungen davon aus, dass bereits 4 % der Erwerbstätigen in der Gig Economy arbeiten . Zudem denken 12 % der Personen im Erwerbsalter, die bisher noch keine Gig Economy-Plattform genützt haben darüber nach, im nächsten Jahr eine solche auszuprobieren.
Im Zusammenhang mit dem Aufkommen von neuen Arbeitsformen und der steigenden Zahl von Freelancern stellt sich die Frage, ob die Unterscheidung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit der mittlerweile viel bunteren Realität noch entspricht. Abgrenzungsprobleme (Stichwort Scheinselbständigkeit) dürften in Zukunft weiter zunehmen. Zum Status von Plattformarbeitenden herrscht zurzeit Rechtsunsicherheit: Entsprechende Gerichtsverfahren sind hängig .
Eine Möglichkeit zur besseren Regelung der Plattformarbeit ist die Schaffung eines neuen Status zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit. Frankreich kennt einen solchen Zwischenstatus mit dem “portage salarial ”. In Grossbritannien wird zurzeit die Weiterentwicklung der Zwischenkategorie «worker» in den Status „abhängiger Auftragnehmer“ für Arbeitsverhältnisse, die über digitale Plattformen laufen, diskutiert . In Estland entwickeln die Behörden nach einem Pilotprojekt mit Uber einen E-Service für Online-Plattformen und deren Kunden, welcher die Steuerveranschlagung erleichtert. Dieser E-Service könnte auch für die Abrechnung der Sozialabgaben genützt werden.
Eine umfassende Lösung zur Regelung der verschiedenen Formen der Erwerbstätigkeit hat Volkswirtschaftsprofessorin Monika Bütler vorgeschlagen: Auf einem digitalen Tool sollen Unternehmen, Vermittler und Einzelpersonen ihre Sozialbeiträge eintragen. Die Berücksichtigung der entsprechenden Abzüge würde danach über die Steuererklärung erfolgen . Alle Arbeitsverhältnisse fallen damit unter die gleiche Regelung.
Eine solche universale Lösung ist der Variante mit einer neuen Zwischenform für Plattformarbeit grundsätzlich vorzuziehen, da die Einführung einer Zwischenform von «abhängigen Auftragnehmenden» neue Abgrenzungsschwierigkeiten verursachen wird.
Handlungsempfehlung: Neue Arbeitsformen gemeinsam entwickeln – Diskussion jetzt starten
Der Bundesrat diskutiert und entwickelt verschiedene Varianten zur Anpassung des rechtlichen Rahmens von Arbeitsverhältnissen im digitalen Kontext im Austausch mit der Bevölkerung, der Wissenschaft und der Wirtschaft.
Neue Lösungsansätze werden in Pilotprojekten getestet.